Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist das Durchsetzen eines Anspruches eines Gläubigers gegenüber einem Schuldner, mit Hilfe der staatlichen Gewalt.

Die Zwangsvollstreckung selbst erfolgt dabei nicht durch den Gläubiger, sondern durch eine staatliche Stelle. In den meisten Fällen ist dies ein Gerichtsvollzieher. Die Zwangsvollstreckung wird unterschieden in Einzelzwangsvollstreckung und in Gesamtvollstreckung. Bei einer Einzelzwangsvollstreckung wird nur ein Gläubiger bedient und zufrieden gestellt. Die Gesamtvollstreckung dient dagegen der Befriedigung mehrerer Gläubiger. Sie erfolgt immer im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Bei einer Zwangsvollstreckung können mehrere Durchführungsarten angewandt werden. Eine Art der Durchführung ist die Pfändung beweglicher Sachen. Diese wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Der Gerichtsvollzieher hat dabei das Recht die Wohnung des Schuldners entsprechend zu durchsuchen und einige Gegenstände zu pfänden, das heißt in Gewahrsam zu nehmen. Gepfändet werden dürfen aber nur Gegenstände die nicht lebensnotwendig sind. Also beispielsweise ein Computer, aber kein Kühlschrank. Gepfändete Sachen werden im Rahmen einer Versteigerung verkauft und der Gläubiger erhält somit sein Geld. Eine andere Form ist die Lohn- oder Gehaltspfändung von dem Schuldner. Bei dieser Pfändung richtet sich der Gerichtsvollzieher in erster Linie an den Arbeitgeber des Schuldners. Erst wenn der Arbeitgeber darüber unterrichtet wurde, geht der Pfändungsbescheid auch beim Schuldner ein. Auch hier darf nur soviel gepfändet werden, dass die minimale Existenzgrundlage gewährleistet wird.

Der Arbeitgeber ist dann dazu verpflichtet den gepfändeten Teil des Lohnes oder des Gehaltes direkt an den Gläubiger zu zahlen und nicht an den Schuldner. Mithilfe dieser Pfändungen werden die Forderungen des Gläubigers getilgt und der Gläubiger somit zufrieden gestellt.