Zahlungsunfähigkeit
Die Zahlungsunfähigkeit wird häufig auch als Bankrott bezeichnet. Eine Zahlungsunfähigkeit kann eine natürliche Person, ein Unternehmen oder auch einen ganzen Staat treffen.

Die Zahlungsunfähigkeit eines Staates nennt man Staatsbankrott. Eine Zahlungsunfähigkeit tritt dann ein wenn man unfähig ist, bestimmte Zahlungen zu leisten. Ein Schuldner ist unfähig Forderungen von einem Gläubiger zu begleichen. Der Begriff „Bankrott“ leitet sich vom italienischen „banca rotta“ ab. Banca rotta lässt sich übersetzen mit „leere Bank“. Der Begriff wurde im mittelalterlichen Oberitalien geprägt und seitdem verwendet. Damals wurden verschiedene Tische aufgestellt auf denen Währungen zum Tausch angeboten wurden. Also ähnlich einer Bank. War der Tisch leer, war kein Geld mehr da. Eine Zahlungsunfähigkeit muss nicht immer eine Strafhandlung mit sich ziehen. Wenn Unternehmen zahlungsunfähig oder bankrott sind, dann melden sie Insolvenz an. Trifft der Bankrott natürliche Personen, dann melden diese eine Privatinsolvenz an. In Deutschland kann bankrott aber auch als Straftatbestand gewertet werden. Die Bestimmungen hierfür sind im § 283 des deutschen Strafgesetzbuches geregelt. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn man bei einer Insolvenzeröffnung nicht sein ganzes Vermögen darlegt, sondern einige Teile beiseite geschafft hat. Die Strafen hierfür lauten von Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Bei einem Staatsbankrott oder einer Staatsinsolvenz ist der Staat nicht mehr dazu in der Lage Forderungen bezahlen zu können. Dies führt meist zu einer hohen Überschuldung des Staates. In der heutigen Wirtschaft ist das keine Seltenheit mehr und die Überschuldungen der Staaten nehmen stetig zu. Die Folge könnte beispielsweise eine Wirtschaftskrise sein.