Urteil
Ein Urteil ist die Entscheidung über ein Verfahren, welche von einem Gericht angeordnet bzw. ausgesprochen wurde. Wird ein Urteil nicht von irgendeiner Partei angefochten, gilt es als rechtskräftig.

In deutschen Gerichten hört man im Zusammenhang mit einem Urteil immer den Zusatz „im Name des Volkes“. Dies besagt das die Rechtssprechung, also in dem Fall das Urteil, vom deutschen Volk ausgeht und ist auch als Volkssouveränität bekannt. Urteile werden infolge von Zivil- und Strafprozessen gesprochen. Im Zivilprozess wird in Leistungsurteil, Gestaltungsurteil und Feststellungsurteil unterschieden. Das Leistungsurteil setzt immer eine Leistungsklage voraus. Hier geht es also um Leistung einer Sache, beispielsweise der Zahlung von Geld. Kommt der Schuldner dem Leistungsurteil, also der Aufforderung nicht nach, kommt es zu einer Zwangsvollstreckung. Durch ein Gestaltungsurteil tritt unmittelbar eine Rechtsänderung ein. Die Ehescheidung ist ein typisches Beispiel für ein Gestaltungsurteil. Das Feststellungsurteil wird bei einer Feststellungsklage ausgesprochen. Mit einem Feststellungsurteil wird beispielsweise festgestellt, das eine Kündigung unwirksam ist und demnach zurückgenommen werden muss. Im Strafprozess unterscheidet man zwischen Prozessurteil und Sachurteil. Mit einem Prozessurteil wird das Verfahren eingestellt. Ein häufiger Grund sind hier mangelnde Beweise. Mit einem Sachurteil wird der Angeklagte freigesprochen oder verurteilt. Lautet das Urteil „Freiheitsstrafe auf Bewährung“ dann wird die Dauer der Bewehrung nicht direkt im Urteil verkündet, sondern in einem Beschluss, welcher mit dem Urteil einhergeht. Auch die Bestandteile des Urteiles unterscheiden sich zwischen Zivil- und Strafprozess.

Im Strafprozess wird beispielsweise nur der Angeklagte im Urteil genannt, im Zivilprozess werden dagegen beide Parteien, also Kläger und Beklagter aufgeführt.