Umgangssprachlich hat ein Titel viele Bedeutungen, sei es ein Buchtitel, ein Adelstitel, eine Überschrift oder gar ein Lied.
Im rechtlichen Sinne ist der Titel jedoch ein verbrieftes Recht. Also ein Recht in schriftlicher Form welches eine uneingeschränkte Anerkennung genießt. Damit kann es überall, ohne Hinterfragung, geltend gemacht werden. Der Titel wird meist im Sinne eines Dokumentes ausgestellt. Ein Beispiel dafür, welches fast jeder Bundesbürger besitzt, ist der Reisepass. Alle im Reisepass aufgenommenen Merkmale oder Rechtsverhältnisse sind standardisiert und einheitlich anerkannt. Auch andere anerkannte Aufenthaltstitel sind solche verbriefte Rechte. Ebenfalls können Titel durch verschiedene Verträge zustande kommen. Dazu gehören beispielsweise der Kaufvertrag, der Mietvertrag oder die Schenkung. Eine weitere Art der rechtlichen Titel sind Vollstreckungstitel. Im deutschen Recht ist der Vollstreckungstitel eine rechtliche Anordnung zu einer bestimmten Handlung, beispielsweise einer Zahlung. Mit Vorlage eines Vollstreckungstitels kann eine entsprechende Zwangsvollstreckung durchgeführt werden. Vollstreckungstitel können beispielsweise Urkunden, Urteile oder Beschlüsse sein. Im Vollstreckungstitel müssen bestimmte Angaben vorhanden sein. Dazu gehören Name des Gläubigers und Schuldners und die genaue Bezeichnung der Schuld, also Art, Umfang und Inhalt. Fehlen einzelne dieser Angaben, dann ist der Vollstreckungstitel nicht zulässig und führt demnach auch nicht zu einer Zwangsvollstreckung. Die Liste der anerkannten Vollstreckungstitel ist lang. Unter anderem sind die anerkannten Vollstreckungstitel in der Zivilprozessordnung, in der Insolvenzordnung und in dem Sozialgerichtsgesetz zu finden.
Ausländische Vollstreckungstitel werden unter Umständen nicht in Deutschland anerkannt. Hier bedarf es erst einem bestimmten Verfahren und einer genauen Prüfung, damit ausländische Vollstreckungstitel als Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung anerkannt werden.
