Als Tilgung bezeichnet man im Allgemeinen das Bezahlen von Geldschulden. Geldschulden sind beispielsweise Kredite oder Darlehen.
Die Tilgung erfolgt meist in gleich bleibenden monatlichen Raten, die sich aus der Tilgung an sich und aus einem monatlichen Zins zusammensetzen. Mit Abschließen des Kredit- oder Darlehenvertrages wird auch gleichzeitig ein Tilgungsplan zwischen Gläubiger, also Kreditgeber und Schuldner, dem Kreditnehmer vereinbart. Kreditinstitute sind dazu verpflichtet solch einen Tilgungsplan zu erstellen und diesen den Kunden zu überreichen. Im Tilgungsplan müssen bestimmte Punkte enthalten sein. Dazu gehören die Art des Kredites und die Höhe, der Zinssatz, die Tilgungsraten und eine Vereinbarung über eine mögliche Aussetzung der Tilgung. Die Aussetzung der Tilgung bezieht sich meist auf einen bestimmten Zeitraum, in dem der Schuldner keiner Tilgung der Raten nachkommen muss. Eine besondere Form von Darlehen sind Fälligkeitsdarlehen oder auch endfällige Darlehen. Hier wird das Darlehen nicht in Raten zurückgezahlt, sondern in einer Summe zu einem festgelegten Zeitpunkt. Das Zurückzahlen des kompletten Darlehens erfolgt meist durch einen Tilgungsträger. Tilgungsträger können beispielsweise Aktien, Fonds oder Lebensversicherungen sein. Die Verzinsung eines Tilgungsträgers ist meist höher als die Verzinsung eines Darlehens. Somit erhöht sich das Kapital des Tilgungsträgers in der Regel schneller.
Der Tilgungsträger sollte also so ausgewählt werden, dass sich zum Zurückzahlungszeitpunkt mehr Kapital auf dem Tilgungsträger befindet, als man zurückzahlen muss. Auch ist es möglich während der Laufzeit des endfälligen Darlehens in einen anderen risikoloseren Tilgungsträger zu wechseln. Dies macht vor allem zum Ende hin Sinn. Angespartes Kapital kann hier besser und vor allem sicherer aufbewahrt werden.
