Selbstauskunft
Die Selbstauskunft gibt es in vielen verschiedenen Branchen. In jeder Branche wird sie deshalb auch anders definiert.

Grundsätzlich ist die Selbstauskunft jedoch eine Auskunft über sich selbst oder über die eigene Firma. Entweder behält man diese für sich selbst oder gibt sie an einen Dritten weiter, um ein entsprechendes Geschäft abschließen zu können. Je nach Art der Selbstauskunft kann sie schriftlich oder mündlich eingeholt werden. Entweder im frei gewählten Wortlaut oder anhand eines entsprechenden Formulars. Die Selbstauskunft erfolgt nur über die ungedingt gebrauchten Daten. Weitere Daten werden nicht bekannt gegeben, genauso wie weitere Fragen nicht beantwortet werden. Mögliche Selbstauskünfte spielen zum Beispiel im Kreditwesen, bei Auskunfteien und auch im Mietrecht eine Rolle. Im Kreditwesen gibt es meist ein gedrucktes, fertiges Formular welches vom Antragsteller auszufüllen ist. Hierdurch erlangt der Kreditgeber entsprechende Angaben zu einer Kreditwürdigkeit. Diese werden durch aussagekräftige Belege wie Kontoauszüge oder Gehaltsabrechnungen vervollständigt. Auch Auskunfteien holen sich gelegentlich Selbstauskünfte von Personen oder Firmen ein. Diese Angaben sind jedoch stets freiwillig und müssen nicht geleistet werden. Meist ist der ausschlaggebende Grund für die Selbstauskunft die Vervollständigung der eigenen Datensätze. Auch die telefonische Einholung der Selbstauskunft ist ein gängiges Mittel. Hier sollte man allerdings noch vorsichtiger sein.

Im Mietrecht begegnet einen die Selbstauskunft oftmals wenn man eine Wohnung neu anmieten möchte. Hier bekommt man meist ein Formular ausgehändigt, welches man ausfüllen muss. Auch hier können entsprechende Gehaltsabrechnungen als zusätzliche Sicherheit verlangt werden. Der Vermieter möchte sich somit absichern. Zwar ist die Selbstauskunft auch hier wieder freiwillig zu leisten, wer sie jedoch verweigert, erhält meist keinen Zuschlag.