Eine Ratenzahlung ist ein Finanzierungsplan welcher zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner vereinbart wird. Hierbei muss der Schuldner die Forderung nicht in einem Betrag zahlen, sondern kann die Forderung in monatlichen Raten zurückzahlen.
Wie hoch die monatlichen Raten sind, wann sie gezahlt werden müssen und über welchen Zeitraum die Raten gezahlt werden müssen, wird vor Beginn der Ratenzahlung schriftlich vereinbart. Beide Parteien, also sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner, müssen diesem Ratenplan zustimmen. Entweder man vereinbart den Ratenplan von vornherein, direkt beim Kauf des jeweiligen Produktes, aber auch eine spätere Einigung über einen Ratenplan ist durchaus möglich. Dies trifft beispielsweise dann zu, wenn ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät. Hier ist es ratsamer sich mit dem Gläubiger außergerichtlich zu einigen, eine Ratenzahlung wäre dafür ein denkbarer Vorschlag. In der Regel setzt sich die monatliche Rate aus der Tilgungsrate und einem zusätzlichen Zins zusammen. Welcher Zinssatz veranschlagt wird, ist vorher ebenfalls im Ratenplan zu vermerken. In der heutigen Zeit wird aber auch häufig mit einer Ratenzahlung mit null Prozent Finanzierung geworben. Dies soll vor allem Kunden zum Kauf anregen, auch diejenigen die sich das jeweilige Produkt eigentlich nicht leisten können. Eine monatliche Rate sieht jedoch wesentlich weniger aus, als der Gesamtpreis. Hier zahlt der Kunde also auch eine monatliche Rate, jedoch ohne den üblichen zusätzlichen Zins.
Häufig führen Ratenzahlungen aber auch zu Überschuldungen von Personen, zum Beispiel wenn zu viele Ratenzahlungen abgeschlossen wurden. Man verliert den Überblick und kann schnell den monatlichen Zahlungen nicht mehr nachkommen. Diese Überschuldung endet meist in einer Privatinsolvenz.
