Ein Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung von Forderungen. Im Zuge eines Mahnverfahrens erhält der Schuldner einen Mahnbescheid.
Ein Mahnverfahren wird von einem Gläubiger beantragt. Dazu wird ein Formblatt ausgefüllt, das den Erlass eines Mahnbescheides anordnen kann. Hierauf sind unter anderem Angaben über Antragsteller, Antragsgegner, Bezeichnung des Anspruchs sowie Datum und Unterschrift zu vermerken. Der Antragsteller ist hierbei der Gläubiger, der Antragsgegner ist der Schuldner. Die Antragstellung ist per Post oder sogar über das Internet möglich. Wird dem Antrag stattgegeben und der Gläubiger bezahlt bereits angefallene Gerichtskosten, erhält der Schuldner in schriftlicher Art und Weise den Mahnbescheid. Dies ist eine Aufforderung des Gläubigers, der Zahlung der Geldforderung schnellstmöglich nachzukommen und somit eine Vollstreckung zu vermeiden. Ist die Forderung gerechtfertigt, sollte man die Zahlung schnellstmöglich leisten um Folgeverfahren auszuschließen. Der Schuldner hat außerdem das Recht dem Mahnbescheid zu widersprechen. Im Mahnbescheid ist vermerkt, das dies innerhalb von zwei Wochen geschehen muss. Legt der Schuldner Widerspruch ein, gilt das Mahnverfahren als beendet und es muss eine andere Einigung erzielt werden. Kommt der Schuldner den Zahlungen aufgrund des Mahnbescheides nicht nach, ohne jedoch Widerspruch einzulegen, wird der Gläubiger schnellstmöglich den Antrag auf Vollstreckung stellen.
Der Vollstreckungsbescheid[/u] wird entweder[u] vom Gericht automatisch an den Schuldner zugestellt oder von einem, durch den Gläubiger beauftragten, Gerichtsvollzieher. Auch hier hat der Schuldner wieder zwei Wochen Zeit in Einspruch zu gehen. Macht er dies nicht, erkennt er den Vollstreckungsbescheid an und er wird automatisch rechtskräftig. Im Falle eines Einspruches wird der Streitfall innerhalb eines Zivilprozesses geklärt.
