Leasing
Als Leasing wird eigentlich ein Nutzungsüberlassungsvertrag im zivilrechtlichen Sinne bezeichnet.

In der heutigen Zeit hat sich das Leasing aber immer mehr als eine Art Finanzierungsmethode durchgesetzt. Demnach beschafft ein Leasinggeber das jeweilige Leasingobjekt, dies könnte beispielsweise eine Bank sein, welches ein Auto beschafft. Der Leasinggeber stellt dann dem Leasingnehmer das Objekt zur Verfügung und erhält dafür eine monatliche Leasingrate. Das Leasing wird in einem Leasingvertrag festgelegt. Dieser ist mit einem Mietvertrag zu vergleichen. Hier hinterlegt sind auf jeden Fall das jeweilige Leasingobjekt, der Leasinggeber, der Leasingnehmer, der Wert und die monatlichen Leasingraten. Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gibt es jedoch für Leasingverträge nicht. Beim Leasing sind der zivilrechtliche Eigentum und der wirtschaftliche Eigentum voneinander zu trennen. Das wirtschaftliche Eigentum obliegt meist dem Leasinggeber, während das zivilrechtliche Eigentum an den Leasingnehmer übergeht. In Streitfällen könnte dies zu Missverständnissen führen. Die typischen Leasinggeschäfte haben meist den gleichen Ablauf. Entweder bestellt der Leasinggeber das jeweilige Objekt oder er übernimmt einen bereits bestehenden Kaufvertrag. Das Objekt unterliegt dabei den Wünschen des Leasingnehmers. Der Leasingnehmer sucht sich also das gewünschte Objekt selbst aus. Der Leasinggeber oder die Leasinggesellschaft kauft das entsprechende Objekt vom Lieferanten. Hier sind oftmals Preisverhandlungen üblich, von dem der Leasingnehmer nichts erfährt. Der Leasingnehmer darf dann das Objekt frei nutzen und zahlt monatlich die Leasingraten an die Leasinggesellschaft ab.

Am Ende des Leasingvertrages kann der Leasingnehmer das Objekt käuflich erwerben oder es der Leasinggesellschaft überlassen. Der Verkauf des Objektes an einen Dritten wäre ein logischer Schritt der Leasinggesellschaft.