Klage
Die Klage wird von dem Kläger erhoben. Die Klage ist ein Antrag einen bestimmten Vorfall gerichtlich zu klären.

Jedes Verfahren beginnt mit der Erhebung der Klage durch den Kläger. Die Klage muss in meist dreifacher Schriftform beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Ein Exemplar davon geht dem Beklagten zu. In der Klageschrift müssen einige Punkte enthalten sein. Die Formalitäten einer Klageschrift sind im § 253 der Zivilprozessordnung geregelt. Dazu gehören die Nennung der Parteien und des zuständigen Gerichtes, die Angabe zum Streitgrund und die persönliche Unterschrift des Klägers. Außerdem sollten einige Punkte enthalten sein, diese sind beispielsweise eventuelle Beweismittel die der Kläger vorlegen kann und auch der Wert des Streitgrundes. Ohne entsprechende Beweismittel hätte ein Kläger auch wenige Chancen den Streitfall zu gewinnen. Außerdem bestünde damit die Gefahr, dass dem Kläger die Klage abgewiesen wird, anhand mangelnder Beweismittel. Auch wird das Gericht in den meisten Fällen erst tätig, wenn der Kläger einen Kostenvorschuss einzahlt. Bevor es zu einer Klageerhebung kommt, sollte stets eine Güteverhandlung vorangehen. Hier sollte versucht werden sich gütlich und außergerichtlich zu einigen. Scheitert eine solche Güteverhandlung, dann kommt es zur mündlichen Verhandlung in der die Klage vorgetragen wird und beide Parteien, also Kläger und Beklagter sich dazu äußern können.

In der mündlichen Verhandlung werden keine Beweise zu Rate gezogen, hier richtet sich das Gericht einzig und allein nach den Aussagen der Parteien. Außerdem ist es möglich die Klage zurückzunehmen oder auf diese zu verzichten. Beides muss durch den Kläger erfolgen und bedürfen einiger Voraussetzungen.