Eine Insolvenz tritt dann ein, wenn ein Schuldner gegenüber dem Gläubiger seine Schuld nicht begleichen kann. Er ist also nicht in der Lage der Zahlungsaufforderung nachzukommen.
Die wichtigsten Merkmale einer Insolvenz sind drohende oder akute Zahlungsunfähigkeit oder auch Überschuldung. Bevor man jedoch in eine Insolvenz geht, sollte man versuchen, diese abzuwenden. Entweder man kann sich in irgendeiner Art und Weise mit dem Gläubiger einigen oder aber man findet einen Bürgen, der für die momentane Zahlungsunfähigkeit aufkommt. Hierfür sollte man sich einen Schuldnerberater zur Hilfe holen. Die Insolvenz wird in zwei Arten unterteilt. Einmal dem Insolvenzverfahren, die ist die Insolvenz von juristischen Personen und die Privatinsolvenz. Als Privatinsolvenz wird die Insolvenz natürlicher Personen bezeichnet. Wird bei einer juristischen Person ein Insolvenzverfahren eingeleitet, dann hat dies die Auflösung des Unternehmens zur Folge. Auch die Privatinsolvenz ist ein Insolvenzverfahren, jedoch in vereinfachter Form. Das Ziel einer Privatinsolvenz ist die Schuldbefreiung der jeweiligen Person. Dabei kann man im ersten Schritt versuchen, sich außergerichtlich mit den Gläubigern zu einigen. Ist jedoch auch nur ein Gläubiger nicht einverstanden, dann gilt die außergerichtliche Einigung als gescheitert. Der zweite Schritt wäre dann das gerichtliche Schuldbereinigungsverfahren. Hier wird die Privatinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragt. Dazu wird ein gerichtlicher Schuldbereinigungsplan erstellt, der dann den Gläubigern vorgelegt wird. Wird auch dieser Plan abgelehnt, dann wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet.
Die Zahl der Privatinsolvenzen ist seit der Einführung des Insolvenzrechtes im Jahr 1999 drastisch angestiegen. Immer mehr Menschen verschulden sich und nutzen die Chance sich durch eine Privatinsolvenz von den Restschulden zu befreien.
