Ein Inkassobüro, auch Inkassounternehmen genannt, ist ein Dienstleistungsunternehmen.
Ein Gläubiger kann ein Inkassobüro beauftragen, welches ihnen dabei hilft, an nicht gezahlte Forderungen zu gelangen. Das Inkassobüro richtet sich also in der Regel an die Schuldner, die der Forderung des Gläubigers bisher nicht nachgekommen sind. Inkassobüros stehen in Deutschland unter dem so genannten Erlaubniszwang. Diese Erlaubnis wird von einer Behörde ausgestellt. Erhält ein Inkassobüro diese Erlaubnis nicht, dann darf es nicht als solches auftreten bzw. arbeiten. Die Regelungen hierfür finden sich im Rechtsdienstleistungsgesetz, kurz RDG. Das RDG hat am 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst. Im Rechtsdienstleistungsgesetz wurde das Tätigkeitsfeld eines Inkassobüros erweitert. Somit dürfen sie auch im gerichtlichen Mahnverfahren tätig werden, aber nur bei einem Betrag von bis zu 25 Euro. Deshalb arbeiten viele Inkassobüros mit Anwaltskanzleien zusammen um auch höhere Forderungen durchsetzen zu können. Auch die Zusammenarbeit mit Privatdetektiven ist keine Seltenheit. Die Inkassogeschäfte werden in zwei Arten unterteilt. Im ersten Fall wird das Inkassobüro vom Gläubiger beauftragt und handelt damit mit einer Vollmacht. Nun muss das Inkassobüro versuchen, das Geld beim Schuldner einzutreiben. Das Risiko das dies nicht gelingt, verbleibt jedoch beim Gläubiger. Im zweiten Fall kauft das Inkassobüro die Forderung vom Gläubiger, natürlich nur mit einem hohen Abschlag. Auch jetzt versucht das Inkassobüro an das Geld vom Schuldner zugelangen, das Risiko übernimmt jedoch das Inkassobüro. Der Gläubiger erhält also sein Geld, wenn auch nicht die volle Summe.
Das Inkassobüro darf niemals mit gesetzeswidrigen oder unseriösen Mitteln praktizieren, dazu gehört beispielsweise jegliche Art von Nötigung oder körperlicher Bedrohung.
