Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle angemeldeten Kaufleute eingetragen sind. Durch die Öffentlichkeit kann ein Handelsregister von jedem eingesehen werden.
Hier kann man sich über Kaufleute, Unternehmen und deren wirtschaftlichen Verhältnisse informieren. Die Regeln des Handelsregisters sind im Handelsgesetzbuch zu finden. Geführt werden die Handelsregister von den einzelnen Amtsgerichten. Die Eintragungen nehmen Rechtspfleger oder Richter vor. Seit einer Richtlinie der EU von 2007 wird das Handelsregister ausschließlich in elektronischer Art geführt. Jede neue Eintragung im Handelsregister wird dabei im Internet veröffentlicht. Jeder Kaufmann im Sinne des HGB und jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine Eintragung im Handelsregister vornehmen zu lassen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, droht eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Freiberufler oder Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute im Sinne des HGB und müssen sich deshalb nicht im Handelsregister eintragen lassen. Jede Person kann einen Ausdruck aus dem Handelsregister ohne weitere Begründung anfordern. Das Anfordern eines Ausdruckes ist jedoch kostenpflichtig. Die Kosten hierfür sind in der Kostenordnung festgeschrieben. Das deutsche Handelsregister unterteilt sich in zwei Abteilungen, in Abteilung A und in Abteilung B. In der Abteilung A werden alle Unternehmen außer Kapitalgesellschaften eingetragen. Diese werden unter der Abteilung B eingetragen. Die Abteilung A gibt dabei Auskunft über beispielsweise Name, Ort, Rechtsform und Inhaber der Firma, Insolvenzeröffnung oder Löschung der Firma. Die Abteilung B gibt neben den Standardeintragungen wie Name und Sitz der Firma, auch Auskunft über Geschäftsführer, Stamm- bzw. Grundkapital, Prokura und Liquidation.
Da das Handelsregister den öffentlichen Glauben genießt, gelten auch Falschangaben gegenüber Gutgläubigen als richtig.
