Ein Gläubiger ist eine Person oder ein Unternehmen, welches Forderungen gegenüber seinem Schuldner geltend macht.
Das Wort „Gläubiger“ wird vom italienischen Wort „Creditore“ abgeleitet. Creditore ist auf das Wort „credere“ zurückzuführen, was soviel heißt wie „glauben“. Demnach glaubt also ein Gläubiger, dass der Schuldner die Forderung begleichen wird.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner nennt man Schuldverhältnis. Dem Gläubiger ist es gestattet eine Zahlfrist festzulegen, an die sich der Schuldner halten muss. Verstreicht diese Zahlfrist, dann kann der Gläubiger den Schuldner entsprechend an die Zahlung erinnern bzw. anmahnen. Dafür kann er Mahnkosten erheben. Kommt der Schuldner seinen Zahlungen nicht nach, dann steht es dem Gläubiger außerdem zu, eine Forderungspfändung zu veranlassen. Den entsprechenden Antrag dafür kann er beim zuständigen Amtsgericht stellen. Dieses prüft den Antrag und genehmigt diesen gegebenenfalls. Verläuft die Pfändung erfolgreich, dann erhält der Gläubiger durch diese Pfändung das ihm zustehende Geld. Kommt es zu einem Insolvenzverfahren, dann werden die einzelnen Gläubiger durch eine Gläubigerversammlung vertreten. Diese handelt im gemeinsamen Interesse aller Gläubiger. Häufig wird auch ein Gläubigerausschuss von der Gläubigerversammlung gewählt. Der Gläubigerausschuss unterstützt den Insolvenzverwalter und überwacht diesen. Im deutschen Sprachgebrauch wird auch häufig Kreditor anstelle von Gläubiger verwendet. Kreditor ist im unternehmerischen Sinne mit Lieferer gleichzusetzen. Diese werden in einem Unternehmen in der Kreditorenbuchhaltung verwaltet. In der Kreditorenbuchhaltung werden alle Schulden verwaltet, die das Unternehmen gegenüber einem Lieferer, also einem Kreditor hat.
In der Debitorenverwaltung werden dagegen alle Forderungen überwacht, die man gegenüber einem Schuldner hat. Schuldner ist hierbei mit Debitor gleichzusetzen.
