Gesamtvollstreckung
Kann ein Schuldner den Zahlungsaufforderungen seiner Gläubiger nicht nachkommen, dann kann dies eine Gesamtvollstreckung mit sich ziehen. Bei einer Gesamtvollstreckung werden alle Gläubiger und deren Forderungen zusammengefasst und gleich behandelt. Somit erhält keiner der Gläubiger ein Vorrecht, das seine Forderungen beglichen werden.

Eine Gesamtvollstreckung dient also zum Schutz des Schuldners, aber dazu um alle Gläubiger zu befriedigen. Die häufigste und bekannteste Form der Gesamtvollstreckung ist die Insolvenz, welche heute fast ausschließlich zum Tragen kommt. Umgangssprachlich wird dafür auch noch der Begriff Konkurs verwendet. Der Begriff Konkurs ist allerdings veraltet und wird in der Fachsprache nicht mehr angewandt. Oftmals ist die Gesamtvollstreckung der letzte Ausweg, nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Firmen. Um eine Gesamtvollstreckung zu verhindern, kann man versuchen eine Einigung mit den Gläubigern erzielen oder auch einen Bürgen zu finden, beispielsweise eine Bank. Außerdem ist es ratsam sich einen Schuldnerberater zu nehmen, der einem hilfreich zur Seite steht. Zusammen mit einem Schuldnerberater wird eine Bestandesaufnahme durchgeführt. Anhand der Bestandesaufnahme ist erkennbar, in welchen Bereichen Kosten eingespart und somit Gläubiger befriedigt werden können. Bleibt dies jedoch alles ohne Erfolg, dann bleibt nur noch die Gesamtvollstreckung. Die Gesamtvollstreckung bezieht sich auf das gesamte Vermögen des Schuldners und ist in der Insolvenzordnung geregelt. Bei Antrag auf Gesamtvollstreckung müssen einige, bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Dazu gehören beispielsweise eine Liste aller Gläubiger und deren Forderungen, Nachweise über monatliche Mietausgaben und sämtliche Kontoauszüge der letzten sechs Monate.

In der ehemaligen DDR wurden vor Einführung der Insolvenzordnung ausschließlich Gesamtvollstreckungen durchgeführt.