Ein Gerichtsvollzieher ist ein Justizbeamter der die Aufgabe hat, Vollstreckungsurteile zu vollstrecken und auch bestimme Schriftstücke zuzustellen.
Die hauptsächliche Aufgabe eines Gerichtsvollziehers besteht jedoch darin, die Zwangsvollstreckung durchzuführen. Diese besteht meist aus einer Pfändung, welche von einem Gläubiger gefordert wird. Den Bescheid zur Vollstreckung kann aber nur ein Gericht bewirken, der Gläubiger stellt lediglich den Antrag. Die Pfändung richtet sich gegen bewegliche Vermögensgegenstände des Schuldners, aber auch gegen den Lohn oder das Gehalt des Schuldners. In Fällen einer Lohn- oder Gehaltspfändung richtet sich der Gerichtsvollzieher stets in erster Linie an einen Drittschuldner. Der Drittschuldner könnte zum Beispiel der Arbeitgeber des Schuldners sein. Bei der Pfändung von Gegenständen hat der Gerichtsvollzieher das Recht, die Wohnung des Schuldners zu durchsuchen und entsprechende Gegenstände zu pfänden, also aus der Wohnung zu entfernen. Gepfändet werden dürfen aber nur bestimmte Gegenstände, die nicht lebensnotwendig sind. Welche Gegenstände unter keinen Umständen gepfändet werden dürfen, ist im § 811 der Zivilen Prozessordnung geregelt. Findet der Gerichtsvollzieher keine Gegenstände vor, die gepfändet werden dürfen, dann kann er vom Schuldner eine eidesstattliche Versicherung verlangen und ihm diese abnehmen. Gibt sich der Schuldner wenig einsichtig, dann kann ein Gerichtsvollzieher auch eine Zwangsräumung der Wohnung anordnen. Außerdem kann er mit dem Schuldner einen Ratenplan aufstellen und diese überwachen. Diese Raten bedürfen aber der Zustimmung des Gläubigers.
Der Gerichtsvollzieher muss sich bei seiner Arbeit stets an das Gerichtsverfassungsgesetz und an die Zivilprozessordnung halten und sich danach richten. Welche Kosten der Gerichtsvollzieher für seine Tätigkeiten verlangen darf, ist im Gerichtsvollzieher-Kostengesetz geregelt.
