Gerichtskosten
Gerichtskosten werden vom Staat erhoben. Sie fallen an, wenn Gerichte infolge von Gerichtsverfahren tätig werden.

Die Gerichtskosten setzen sich aus den gerichtlichen Gebühren und den Auslagen zusammen. Die Gebühren werden auf die Arbeit des Gerichtes an sich erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich aber nicht nach dem Aufwand, dass das Gericht hat, sondern meist nach der jeweiligen Höhe des Streitfalles. Auslagen sind Aufwendungen, die jedem einzelnen Gericht während des Gerichtsverfahrens entstehen. Dazu gehören Beispielsweise Kosten für Telekommunikation, Post und Beförderung, genauso wie Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen. Da die Kosten für Sachverständige nach JVEG, also nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz berechnet werden, sind diese meist höher als die eigentlichen Gebühren. Vor allem bei niedrigen Streitfällen fallen dann oftmals die Gerichtskosten höher aus, als der eigentliche Wert des Streitfalls. Bevor ein Gericht aber überhaupt tätig wird, muss oftmals ein Vorschuss geleistet werden. Damit man die Einzahlung der Gerichtskosten belegen kann, können dafür so genannte Gerichtskostenmarken oder Gerichtskostenfreistempler verwendet werden. Gerichtskostenmarken kann man mit der Briefmarke vergleichen. Die Briefmarke weist nach, dass entsprechendes Porto bezahlt wurde und die Gerichtskostenmarken weisen nach, dass die Gerichtskosten bezahlt wurden. Die Gerichtskosten sind ein Teil der Prozesskosten. Den anderen Teil bilden die Anwaltskosten der jeweiligen Parteien. Die Gerichtskosten werden also nicht als solches einzeln berechnet, sondern sind in den Prozesskosten enthalten. Wer die Prozesskosten zahlen muss, entscheidet das Gericht am Ende des Verfahrens.

Um die ungefähre Höhe der Gerichtskosten feststellen zu können, gibt es verschiedene Online-Rechner. Diese stellen aber immer nur einen Richtwert dar und entsprechen nicht den wahren Kosten.