Forderungspfändung
Eine Forderungspfändung ist ein Pfändungsbeschluss im Sinne der Zwangsvollstreckung.

Der Vollstreckungsbescheid wird durch das jeweilige Amtsgericht erlassen. Bei einer Forderungspfändung werden Pfandrechte beschlagnahmt. Mit diesen Pfandrechten kann der Gläubiger schließlich seine Forderungen in Geld umwandeln.
Die Zustellung einer Forderungspfändung erfolgt durch den zuständigen Gerichtsvollzieher. Jedoch erfolgt die Zustellung der Pfändung in den meisten Fällen nicht direkt an den Schuldner, sondern an einen Drittschuldner. Dies könnte zum Beispiel der Arbeitgeber des Schuldners sein. Hier werden also Lohn bzw. Gehalt des Schuldners gepfändet. Der Schuldner wird also erst über die Forderungspfändung informiert, wenn der Pfändungsbescheid beim Drittschuldner eingegangen ist. Im genannten Beispiel möchte man damit verhindern, dass der Schuldner noch selbst schnell das Gehalt einziehen kann. Bei Lohn- oder Gehaltspfändungen wird immer nur ein gewisser Teil gepfändet, das heißt der Schuldner darf immer einen gewissen Teil seines Lohn oder Gehaltes behalten um seinen finanziellen Lebensunterhalt abzusichern. Die Forderungspfändung ist in der heutigen Zeit leider keine Seltenheit mehr, sondern wird von Unternehmen immer häufiger in Anspruch genommen. Damit die Antragsstellung und die Bearbeitung zügig voranschreiten können, legt der Gläubiger meist einen Entwurf des gewünschten Beschlusses vor, damit dies nur noch vom Amtsgericht genehmigt werden muss. Für die gängigsten Arten der Forderungspfändung wurden außerdem bereits entsprechende Formulare entwickelt. Dies ist durchaus eine gängige gerichtliche Praxis und die Amtsgerichte haben dadurch einen wesentlich geringeren Arbeitsaufwand.

Würde bei der Masse von Forderungspfändungen der normale Weg eingehalten werden, würden viele Unternehmen erst an ihr Geld gelangen, wenn es eigentlich schon zu spät ist.