Forderung
Im Allgemeinen versteht man unter Forderung eine Aufforderung oder ein Befehl eine bestimmte Sache zu verrichten.

Im unternehmerischen Sinne bedeutet Forderung einen Anspruch gegenüber Kunden. Forderungen sind also noch ausstehende Zahlungen von Kunden. Sie können erst dann geltend gemacht werden, wenn das Unternehmen seine Leistung erbracht wurde und somit der Umsatz realisiert wurde. Das kann zum Beispiel das Ausliefern einer Ware sein. In der Bilanz werden Forderungen in der Aktivseite gebucht, sind aber in dem Sinne noch keine Einnahmen, da das Geld vom Kunden noch nicht bezahlt wurde. Hat der Kunde bezahlt, dann werden die Forderungen weniger und die Aktivposten Bank oder Kasse nehmen zu, je nach dem auf welche Art der Kunde die Forderung beglichen hat.
Das Gegenteil von Forderungen sind Verbindlichkeiten. Erhält ein Unternehmen eine Forderung nicht, da der Kunde zahlungsunfähig ist, dann muss er diese abschreiben. Diese Abschreibungen wirken sich in der Gewinn- und Verlustrechnung als Verlust aus und können somit für das Unternehmen ein finanzielles Risiko darstellen. Im juristischen Sinne ist die Forderung ein Anspruch auf ein Schuldrecht. Der Gläubiger hat also durch die Forderung ein Anrecht darauf, dass der Schuldner seine Schulden in voller Höhe begleicht. Der Anspruch auf ein Schuldrecht ist im § 241 des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Forderungen beziehen sich dabei immer auf Zahlungsmittel, nicht aber auf sachbezogene Dinge.

Fordert also beispielsweise ein Eigentümer die Herausgabe einer Sache von einem Dieb, dann ist dies zwar ein sachrechtlicher Anspruch, den der Eigentümer erheben kann, nicht aber eine Forderung im eigentlichen Sinne.