Darlehen
Ein Darlehen ist eine Geldsumme, die dem Darlehensnehmer auf eine bestimmte Zeit zum Gebrauch überlassen wird.

Der Darlehensvertrag wird zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber abgeschlossen. Der Darlehensnehmer muss zu einem bestimmten Zeitpunkt die komplette Geldsumme zurückbezahlt haben. Dies geschieht meistens in vorher festgelegten monatlichen Raten zuzüglich Zinsen, die der Darlehensgeber festlegen kann. Umgangssprachlich sind Darlehen und Kredit dasselbe. Im Gesetz ist aber nur das Darlehen geregelt. Die Regelungen dafür findet man im § 488 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Laut Gesetz ist der Darlehensgeber dazu verpflichtet, dem Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme zur Verfügung zu stellen, welche vorher vertraglich geregelt wurde. Die meisten Darlehensverträge beruhen auf dem Grundsatz der gegenseitigen Verträge. Dabei verpflichtet sich der Darlehensnehmer einen monatlichen Zins, zuzüglich zur monatlichen Darlehensrate, dem Darlehensgeber zu zahlen. Ebenfalls werden die meisten Darlehensverträge mit einer festen Laufzeit abgeschlossen. Zum Ende der Laufzeit sollte somit das gesamte Darlehen inklusive der Zinsen an den Darlehensgeber zurückgezahlt wurden sein. Bevor ein Darlehen gewährt wird, wird vom Darlehensgeber meist eine Bonität durchgeführt. Nur wenn diese positiv ausfällt, steht dem Darlehens nichts mehr im Wege. Zur Sicherung verlangen einige Darlehensgeber außerdem die Übereignung einer bestimmten Sache oder eine Bürgschaft eines Dritten. Kann der Darlehensnehmer den Zahlungen einmal nicht mehr nachkommen, dann geht die bestimmte Sache an den Darlehensgeber über oder der Bürge muss für die weiteren Zahlungen aufkommen.

Je nach Situation finden verschiedene Darlehensarten Anwendung. Dazu gehören beispielsweise Bauspardarlehen, endfällige Darlehen oder Abrufdarlehen. Ein Abrufdarlehen findet jedoch nur selten Anwendung und wird höchstens bis zu einer Summe von 250.000 Euro gewährt.