Berufung
Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen ein gefälltes Urteil. Man geht also in Einspruch gegen ein Urteil und kann dieses somit anfechten.

Ein anderes Wort für Berufung ist Appellation. Geht eine Seite in Berufung, dann muss das Urteil erneut gerichtlich überprüft werden. Dabei wird das Urteil nicht nur auf seine rechtliche Hinsicht überprüft, sondern auch auf tatsächlicher. Dies kann auch eine erneute Beweisaufnahme und Untersuchung der Tatsachen mit sich führen. Wenn man aufgrund eines Urteils in Berufung gehen möchte, dann bedarf dies einer bestimmten Form und muss innerhalb einer bestimmten Zeit erfolgen. Wird innerhalb der angegebenen Zeit nicht in Berufung gegangen, dann ist das Urteil rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. In Fällen einer Berufung gegen zivilrechtliche Sachen tagt das Berufungsgericht. In den meisten Fällen ist dies das Landesgericht, welches die Urteile des Amtsgerichtes überprüft. Handelt es sich jedoch um Unterhalts-, Familien- oder Kindschaftsangelegenheiten dann tritt das Oberlandesgericht als Berufungsgericht auf. Dies trifft auch dann zu, wenn die erste Instanz bereits das Landesgericht war und nicht das Amtsgericht. Das Berufungsgericht hat außerdem die Möglichkeit, eine Berufung zurückzuweisen. Handelt es sich bei dem gefällten Urteil um eine Strafsache, dann kann dies nur berufen werden, wenn es durch einen Strafrichter oder ein Schöffengericht gefällt wurde. Bei Finanzangelegenheiten gibt es keine Berufung. Hier kann nur eine Revision erfolgen.

Die Revision bezieht sich jedoch nur auf Rechtsfehler eines Urteils. Es erfolgt also keine neue Beweisaufnahme des Urteils, sondern es wird nur auf rechtlicher Ebene untersucht. Der Grund hierfür ist der Bundesfinanzhof, der als einziges Rechtsmittelgericht auftritt.